|

Zertifiziert nach

Berufskraftfahrer Weiterbildung - Fahrschule M.Rehse in Neuss

EU Berufskraftfahrer Weiterbildung

Bisher qualifizierte sich eine Person als Kraftfahrer(in) durch den Erwerb der entsprechenden Führerscheinklasse.
Durch die EU-Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003 ändert sich dies!
Diese Richtlinie, über die Grundqualifikation und Weiterbildung, legt fest, dass ein Fahrer(in) bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- und Personenverkehr eine über die Fahrerlaubnis-ausbildung hinausgehende Qualifikation nachweisen muss.

Umsetzung in Deutschland

Die Umsetzung der EU-Richtlinie erfolgt in Deutschland durch das Gesetzt über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr:

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz – BKrFQG vom 14.08.2006

und der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes:

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung – BKrFQV vom 22.08.2006

Pflicht für Fahrer(innen)

Qualifikationspflichtig sind Fahrer(innen) die Fahrzeuge zu gewerblichen Zwecken führen und:

  • deutsche Staatsangehörige sind.
  • Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind.
  • Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden.
  • Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken führen (Fahrerlaubnisklassen C1, C1E,C,CE)
  • Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken führen. (Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE)

 

Die Pflicht zur Grundqualifikation besteht für Fahrer und Fahrerinnen die:

Die Pflicht zur Grundqualifikation besteht für Fahrer und Fahrerinnen die:

  • im Personenverkehr eingesetzt werden, ab dem 10.09.2008. Keine Pflicht zur Grundqualifikation besteht für Fahrer(innen) die ihren Führerschein vor dem 10.09.2008 erworben haben.
  • im Güterverkehr eingesetzt werden, ab dem 10.09.2009. Keine Pflicht zur Grundqualifikation besteht für Fahrer(innen) die ihren Führerschein vor dem 10.09.2009 erworben haben.

 

Pflicht zur Fortbildung

Spätestens 5 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation besteht die Pflicht an einer 35 Stunden umfassenden Fortbildungsschulung. Diese Fortbildungsschulung muss an einer anerkannten Ausbildungsstätte erfolgen.

Auch für Fahrer(innen) die auf Grund der Übergangsreglung keine Grundqualifikation absolvieren mussten, besteht die Pflicht an einer Fortbildungsschulung teilzunehmen. Das hat für Fahrer(innen) im Personenverkehr bis spätestens zum 10.09.2013 und im Güterverkehr bis spätestens zum 10.09.2014 zu erfolgen. Danach besteht auch hier die Pflicht im 5 Jahresrhythmus die Kenntnisse nachzuweisen. Eine Prüfung findet bei der Fortbildung nicht statt.

Eintrag der Qualifikation

Die Teilnahme an der Grundqualifikation bzw. an einer Fortbildung wird durch einen Eintrag im Führerschein dokumentiert

Unsere Termine finden Sie hier, für weitere Informationen können Sie uns kontaktieren.